Ist der Trinkwasserversorger über den Einbau eines Wasserenthärters zu informieren bzw. ist sogar dessen Zustimmung erforderlich?
Nein. Mögliche Mieter sind zu informieren. Es sollten nach AVBWasserV § 12 Abs. 4 nur DIN/DVGW-geprüfte
Anlagen eingebaut werden.
Ist eine Druckminderung durch die Enthärtung, beispielsweise in der Dusche, zu bemerken ?
Nein! Der Druckverlust liegt bei 0,1 - 0,2 bar. Ab 0,8 bar Druckverlust öffnet kurzzeitig ein internes Überströmventil in der Anlage.
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