FAQ
Häufig gestellte Fragen zur Wasserentkalkung
 


Ist der Trinkwasserversorger über den Einbau eines Wasserenthärters zu
informieren bzw. ist sogar dessen Zustimmung erforderlich?

Nein. Mögliche Mieter sind zu informieren. Es sollten nach AVBWasserV § 12 Abs. 4 nur DIN/DVGW-geprüfte Anlagen eingebaut werden.

Ist eine Druckminderung durch die Enthärtung, beispielsweise in der Dusche, zu bemerken ?

Nein! Der Druckverlust liegt bei 0,1 - 0,2 bar.
Ab 0,8 bar Druckverlust öffnet kurzzeitig ein internes Überströmventil in der Anlage.

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Wassertechnik
Mario Mutz

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